Notar

Dr. Tobias Kappler

Seit 2011 ist Dr. Kappler Lehrbeauftragter an der Universität Regensburg. Er hält Vorlesungen zum Familien- und Erbrecht.

Seit 2015 ist Dr. Kappler fachlicher Leiter und Referent in der Ausbildung zum "Fachanwalt für Erbrecht" (Seminare von Fürstenberg; Verlag Dr. Otto Schmidt). Er ist daneben als Referent für diverse Fachanwaltsfortbildungsinstitute in der Fachanwaltsfortbildung im Bereich Familien- und Erbrecht tätig.

Seit 2017 ist Dr. Kappler in der Ausbildung und Prüfung der Inspektoren im Notardienst tätig.

Sei 2023 ist Dr. Kappler zum Prüfer in der 2. Juristischen Staatsprüfung bestellt.

Seit 2016 ist Dr. Kappler Mitglied der Wissenschaftlichen Vereinigung Familienrecht (Bonn e.V.).

Seit 2016 ist Dr. Kappler Vorsitzender des Alumnivereins der Juristischen Fakultät an der Universität Regensburg.

Zudem ist Dr. Kappler seit Jahren als Kommentator in mehreren Kommentaren tätig, darunter bei zwei der grundlegenden Werken zum Bürgerlichen Gesetzbuch („Soergel“ und „Erman“). Er kann daneben diverse Veröffentlichungen auf den Gebieten Familien-, Erb-, Gesellschafts- und Immobilienrecht sowie der Vermögensnachfolge vorweisen (im Einzelnen siehe hierzu „Kompetenzen“).

Dr. Tobias Kappler ist gebürtiger Regensburger und seit Anfang 2007 Notar in Osterhofen. Das Jurastudium und die Referendarsausbildung absolvierte er in Regensburg. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen und vollendeter Promotion (Monographie zur Gütergemeinschaft) trat Dr. Kappler in den Notardienst ein und absolvierte seine Assessorenzeit an Notarstellen in Regensburg, Ingolstadt und München.

Notar ist für Dr. Kappler ein Traumberuf: "Ich will hinter das Offensichtliche blicken; meine Aufgabe und mein Ziel ist es, meine Mandanten persönlich und umfassend zu beraten und ihre Interessen und Bedürfnisse zu erforschen, um den maßgeschneiderten Vertrag für sie zu entwerfen.“ Doch das genügt manchmal nicht: "Wenn der Mandant zum Notar geht, will er nicht nur einen rechtlichen, sondern auch einen persönlichen Rat: ob er sein Haus tatsächlich schon auf die Kinder überschreiben lassen soll, wie er der Verlobten schonend beibringen soll, dass er gerne einen Ehevertrag schließen möchte und so fort." Der persönliche Kontakt zu den Menschen steht somit im Vordergrund, immerhin betreut der Notar gewissermaßen von der Wiege bis zur Bahre. "Es ist doch eine im wahrsten Sinne des Wortes ereignisreiche Aufgabe, einen Mandanten ein Leben lang rechtlich zu begleiten: im privaten Bereich, beim Hauskauf, beim Ehevertrag, bei der Übergabe an die Kinder, beim Erbvertrag; aber auch im Geschäftsleben, bei der Firmengründung, beim Unternehmenskauf, bei der Planung und Gestaltung der Unternehmensnachfolge."